Vereinfachte Buchführung für Freiberufler
Die Einnahmen-Überschussrechnung stellt eine vereinfachte Form der Buchführung für Freiberufler und Selbstständige, aber auch für Gewerbetreibende dar.
Es wird während des Geschäftsjahres auf eine Bilanzierung und doppelte Buchführung verzichtet.
Der große Vorteil daran ist, dass die Einnahmen-Überschussrechnung einfacher umzusetzen ist.
Belege sind stets sorgfältig aufzubewahren
Es wird Zeit und Geld gespart, denn der Steuerberater ist nicht immer zwingend nötig.
Es kann allerdings sinnvoll sein, ihn bei gewissen Fragen zu kontaktieren, zumindest, wenn sich der Freiberufler nicht ausreichend mit der Einnahmen-Überschussrechnung auskennt.
Bei der Rechnung werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt, genauer gesagt, die Ausgaben werden von den Einnahmen abgezogen.
Als Ergebnis steht am Ende eines Geschäftsjahres ein Gewinn oder ein Verlust fest.
Als Einnahmen kommen beispielsweise die Honorare für Texter, Übersetzer oder Redakteur in Betracht.
Sie machen den größten Teil der Einnahmen aus und müssen so kalkuliert sein, dass damit betriebliche und private Ausgaben getätigt werden können.
Weitere Einnahmen können zum Beispiel aus der Veräußerung von betrieblichem Vermögen entstehen. So verkauft der Dolmetscher vielleicht seinen alten Rechner, weil er sich eine moderne PC-Anlage anschaffen möchte.
Der Erlös aus dem Verkauf ist als Betriebseinnahme zu sehen. Einnahmen können auch aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien entstehen.
Als Betriebsausgaben werden alle Aufwendungen gerechnet, die zur Aufrechterhaltung des Unternehmens notwendig sind.
Wenn der Freiberufler also eine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, so kann diese von der Steuer abgesetzt werden. Muss er ein Büro mieten, kann er die Ausgaben absetzen. Weitere Ausgaben sind Kosten für Büromaterialien und Telefonanschluss, Strom, Wasser, Porto oder Fachbücher. Wichtig ist immer, dass die Ausgaben belegt werden können.
Daher ist es auch empfehlenswert, das gesamte Geschäftsjahr über eine Tabelle zu führen, in der Einnahmen und Ausgaben ersichtlich sind. Dies ist keine Pflicht, allerdings bei der Erstellung der Steuererklärung am Ende des Jahres sehr hilfreich.
In die Anlage EÜR wird die Einnahmen-Überschussrechnung eingebracht
Die eigentliche Einnahmen-Überschussrechnung wird bei der Steuererklärung in der Anlage EÜR durchgeführt.
Hier werden in den verschiedenen Zeilen Einnahmen und Ausgaben abgefragt und am Ende steht dann der Gewinn oder Verlust. Der dabei errechnete Betrag ist die Grundlage für die im nächsten fällig werdende Einkommenssteuer, die im Voraus zu zahlen ist.
Außerdem wird auf Basis des dann erstellten Steuerbescheids der Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder für die Künstlersozialkasse berechnet.