Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als die wichtigste Versicherung für den Freiberufler und es wird jeden Berufseinsteiger dringend empfohlen, eine solche Versicherung so schnell wie möglich abzuschließen.

Mit dieser Versicherung wird der finanzielle Schaden, der durch eine Berufsunfähigkeit entstehen kann, abgedeckt.
Verbraucherzentralen raten daher dringend, eine solche Versicherung abzuschließen und würden sie am liebsten zur verpflichtenden Versicherung machen.



Der Grund ist, dass die Berufsgenossenschaften zwar auch für Unfälle aufkommen, allerdings nur, wenn der Unfall berufsbedingt passiert ist. Dann zahlen sie auch die Invalidenrente, andernfalls nicht.

Die privaten Unfallversicherungen zahlen nur nach Unfällen, eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ist aber auch hier nicht abgedeckt.
Die Krankenkasse zahlt für die Behandlung von Krankheiten, stellt allerdings die Zahlungen ein, wenn ein chronisches Leiden festgestellt wird. Die Rentenversicherungen zahlen nur noch die Hälfte der üblichen Altersrente.

Bei der Rentenversicherung gibt es noch einen weiteren Haken:
Wer nach dem Jahr 2000 in die Versicherung eingetreten ist oder nach 1960 geboren wurde, kann von der Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente beanspruchen, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.
Wird letztere festgestellt, steht der Versicherte vor einem nicht gerade kleinen Problem.
Auf Dauer fällt ein Verdiener weg, was sich auf das Leben der ganzen Familie auswirkt.

Die Berufsunfähigkeitsrente nun wird privat abgeschlossen und es werden monatliche Beiträge dafür gezahlt.

Sie kann auch mit einer privaten Renten- oder Lebensversicherung kombiniert werden, wobei diese Kombi-Versicherungen zwar in der Beitragshöhe die günstigsten sind, allerdings sind die Leistungen nicht ganz zufrieden stellend, so meinen es jedenfalls die Verbraucherzentralen.

Allerdings zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.

Hierbei ist auch gemeint, dass kein Beruf, der im sozialen Status und im finanziellen Einkommen dem bisherigen Beruf gleich gestellt ist.
Außerdem gibt es in den meisten Policen die so genannte abstrakte Verweisung. Diese besagt, dass die Versicherung auch dann nicht zu zahlen braucht, wenn der Versicherte zwar theoretisch arbeiten könnte, allerdings keine Anstellung findet.

Bekannt ist für das Nichtzahlen der Versicherung das Beispiel des Schauspielers, der im Theater nicht mehr auf der Bühne stehen kann, aber doch theoretisch noch die Karten am Einlass abreißen könnte. Ihm zahlt die Versicherung keinen Cent, denn er ist ja noch erwerbsfähig.