Fachübersetzer

Um die Tätigkeit des Fachübersetzers ausüben zu können, ist eine Ausbildung zum Übersetzer oder ein Studium nötig.
Bei einem Studium kommt auch das Studium einer Fremdsprache direkt in Frage.

Nach absolvierter Ausbildung sind ständige Weiterbildungen nötig, um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, auch, was Änderungen in einer Sprache angeht.

Der Fachübersetzer ist ein Spezialist für eine bestimmte Textsorte, wobei er auch auf mehreren Gebieten kompetent sein kann und so ein breiteres Auftragsfeld erhalten kann. Er kann sich zum Beispiel nur auf Texte aus dem Bereich Finanzen, Recht, Elektronik oder Software spezialisieren.

Dann sind neben der Kenntnis der Fremdsprache auch unbedingt Kenntnisse über das spezifische Fach, seine Regelungen und Terminologien wichtig, um Texte wirklich sach- und fachgerecht übersetzen zu können.



Fachübersetzer haben generell eine sehr gute Angebotspalette, denn diese Art von Übersetzungen macht den größten Anteil der Übersetzungen auf dem wirtschaftlichen Markt aus.

Ein Fachübersetzer sollte aber nicht danach streben, möglichst viele verschiedene Fachgebiete abzudecken, sondern sollte sich eher auf wenige oder sogar nur eines beschränken, auf diesem aber kompetent sein.

Der beeidigte Übersetzer

Von Landgerichten können Fachübersetzer bestellt werden, das heißt, sie werden beeidigt und sind dann an Gerichten oder auch frei tätig.

Dabei übersetzen die beeidigten Übersetzer vor allem Urkunden und Verträge und bescheinigen eine exakte Übersetzung von der Ursprungs- in die gewünschte Sprache.

Die Regelungen, wie jemand zum beeidigten Fachübersetzer berufen werden kann, variieren von Bundesland zu Bundesland, daher kann ein zum Beispiel in Hamburg beeidigter Fachübersetzer nicht ohne Weiteres in Sachsen arbeiten.
Auch hier müsste er erst wieder berufen werden. Das gilt auch für das Ausland, auch dort sind die Regelungen anders, als in Deutschland.